Tagesablauf und Hausordnung

Hausordnung

Wir betreuen gern alle Kinder bis zum Eintritt in die Schule mit einem gültigen Vertrag in unserer Kindertagesstätte.

Unsere Einrichtung bietet laut § 8 KiTaFög eine bedarfsgerechte Öffnungszeit an:

Montag bis Freitag von 7:00 – 17:00 Uhr (unter Vorbehalt), bei vereinzelter Dringlichkeit in vorheriger Absprache bis 18:00 Uhr.

 

Übergabe der Kinder an das Fachpersonal der Kita

  • Die ErzieherInnen übernehmen mit der persönlichen Übergabe des Kindes innerhalb des Kitageländes die Fürsorge und Aufsicht
  • Kinder, die im Laufe des Tages ihren Kitabesuch aufnehmen und deren Bezugsgruppe außer Haus ist, werden innerhalb des Bereiches oder bereichsübergreifend betreut.
  • Ausnahmen bilden nur feste Verabredungen zu besonderen Anlässen (z.B. Tierpark), bei denen die Kinder gleich an den Treffpunkten abgegeben oder abgeholt werden.
  • Außerhalb des Kitageländes werden grundsätzlich keine Kinder zwischendurch angenommen oder abgegeben

Abholung der Kinder aus der Kita

  • Das Abholen der Kinder erfolgt nur von sorgeberechtigten Personen, sowie von Personen, ab dem vollendeten 12. Lebensjahr und Personen mit einer gültigen (Dauer-) Vollmacht (Gültigkeit der Dauervollmacht beträgt 1 Kita – Jahr) innerhalb der vertraglich geregelten Betreuungszeiten.
  • Die Eltern übernehmen die Fürsorge ab der Übergabe des Kindes durch die ErzieherInnen.
  • Bei Nichtabholung des Kindes aus der Kita nehmen die ErzieherInnen eine Stunde nach 17:00 Uhr Kontakt zum Kindernotdienst auf, damit das Kind dorthin abgeholt wird

KINDERNOTDIENST

www.kindernotdienst.de
Gitschiner Str. 48
10969 Berlin
030/610061 – 0

  • Die Eltern werden schriftlich durch einen Aushang an der Außenseite der Kita – Eingangstür zum Verbleib darüber informiert.

Gesetzliche Regelungen zur Sicherung der allgemeinen Gesundheit, § 9 KiTaFög:

Achtung: Nur Kinder mit der gesetzlich geforderten Masernschutzimpfung werden in unserer Einrichtung betreut!

„Jedes Kind muss vor der Aufnahme in eine Tageseinrichtung ärztlich untersucht werden.“ – dieses Attest darf nicht älter als 10 Tage sein

„Nach längerer unentschuldigter Abwesenheit außerhalb der Schließungszeiten kann der Träger eine ärztliche Untersuchung verlangen.“

Fehlt ein Kind wegen einer nichtübertragbaren Krankheit, so kann die Kita ein Attest/ eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen!

In unserer Einrichtung findet die Betreuung und Förderung grundsätzlich nur mit gesunden Kindern statt.

Bei Erkrankung eines Kindes ist es wichtig, die Einrichtung bis spätestens 8:00 Uhr zu informieren.

Werden Kinder mit Krankheitsverdacht aus der Einrichtung geschickt, bleiben sie mindestens die darauffolgenden 2 Tage in häuslicher Umgebung. Diese Regelung wurde im Karlshorster Kitanetzwerk mit den ansässigen Kinderärzten, dem Gesundheitsamt und dem Träger vereinbart.

Diese Vereinbarung erschließt den Sorgeberechtigten die Möglichkeit, das Kind ohne Vorstellung beim Arzt und finanzielle Belastung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wieder gesund in der Tageseinrichtung abzugeben.
Eltern, die sich nicht sicher sind, können selbstverständlich den Arzt kontaktieren und ihr Kind mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung am nächsten Tag in der Kita betreuen lassen.
In nur fünf Fällen werden laut Infektionsschutzgesetz ärztliche Bescheinigungen verlangt. Bitte informieren Sie sich darüber.

Fieber wird in unserer Einrichtung grundsätzlich nicht gemessen!

Es ist den ErzieherInnen nur gestattet, Notfallmedikamente zu verabreichen!

Wenn Allergien bestehen, werden nur mit einem ärztlichen Attest, für dieses Kind sofort die Lebensmittelgabe oder die Pflegemaßnahmen entsprechend geändert und angepasst.

Gesetzliche Regelung des Betreuungsumfanges, § 5 KiTaFög:

(1) „Der tägliche Betreuungsumfang muss dem Wohl des Kindes Rechnung tragen. Hierbei ist insbesondere Alter, Entwicklungsstand und Bedürfnisse des Kindes zu berücksichtigen.“

(2) „Eine Förderung wird im folgenden Betreuungsumfang angeboten:

  1. Halbtagsförderung beträgt 4 – 5 Stunden täglich
  2. Teilzeitförderung beträgt 5 – 7 Stunden täglich
  3. Ganztagsförderung beträgt 7 – 9 Stunden täglich
  4. Erweiterte Ganztagsförderung beträgt über 9 Stunden täglich.“

Wobei eine Förderung von mindestens 10 Stunden vom Träger regelmäßig sichergestellt ist.

(3) „Soweit wechselnde Betreuungszeiten erforderlich sind, ist eine mindestens durchgängige Halbtagsförderung, regelmäßig am Vormittag je Betreuungstag zu Grunde zu legen, die entsprechend dem regelmäßig überschreitenden monatlichen Bedarf zu ergänzen ist.“

Regelungen zu Schließzeiten

Die Tageseinrichtung kann bis zu 25 Werktage im Jahr (Regelschließzeit) ganz oder teilweise geschlossen werden (§ 3 Abs. 4, S. 2 RV Tag).

Die Schließzeiten werden rechtzeitig zur Kenntnisnahme für die Eltern ausgehängt. Dieses gilt auch für andere fachlich erforderlichen Schließzeiten, wie z.B. Teamfortbildung.

In der Kita gilt, in Absprache mit der Elternvertretung und der Geschäftsführung des Trägers, eine Weihnachtsschließzeit ohne Notbetreuung.

Für eine Notbetreuung innerhalb der Sommerschließzeit stehen begrenzt Notbetreuungsplätze zur Verfügung.

Diese werden verbindlich bis Dezember des Vorjahres mit einem Nachweis des Arbeitgebers der Eltern über Nichtbewilligung des Urlaubes, vergeben.

Tagesablauf in der Kita

Der festgelegte Tagesablauf in unserer Einrichtung findet wie folgt statt:

  • 8:15 Uhr Frühstück im Haus;

Kinder die frühstücken sind bis 8:00 Uhr in ihrem Bereich

  • ca.10:45 – 12:00 Uhr Mittagessen
  • ca.12:00 – 14:00 Uhr Ruhephase im gesamten Haus;

davon 12.45 -13.30 Uhr Einhaltung der Entspannungszeit für alle Kinder

  • ca.14.30 Uhr Vesper

In welchem Rahmen die Ruhephase gestaltet wird, ist vom Alter, Entwicklungsstand der Kinder und unter Berücksichtigung deren Wünsche abhängig, sowie von der Tagesverfassung und der Einschätzung des Tages durch die ErzieherInnen des Bereiches und obliegt deren Verantwortung.

Alle Kinder bringen täglich einen Rucksack mit, um ihre Schätze des Tages, Kleckerwäsche oder Infopost für Eltern zu transportieren. Außerdem ist es ein wichtiger Teil zur Entwicklung von notwendigen Fähigkeiten zum späteren Schulbesuch, da hier Verantwortung, schnelle Handhabung und Umgang mit persönlichen Gegenständen geübt wird!

Grundsätzlich verbleiben in den Rucksäcken der Kinder innerhalb der Garderobe keine Medikamente, Desinfektionsmittel, Make-Up, Werkzeuge, Schlüssel, spitze/scharfe Gegenstände, Essen und Getränke. Da Kinder zur Selbstständigkeit erzogen werden, dürfen sie allein oder in Kleingruppen die Garderobe betreten. Aus Gründen des Unfallschutzes und der Gesundheitsprävention sind diese Dinge nicht erlaubt.

Mittagskinder werden bis spätestens 12:00 Uhr abgeholt.

Weitere Informationen

Für mitgebrachten Schmuck, Spielzeug oder andere private Dinge kann keine Haftung übernommen werden.

Elternfahrräder verbleiben nur in der Bringe/Abholsituation in den Fahrradständern, nicht ganztägig parken und/oder auf der Wiese/am Haus abstellen. Unfallgefahr.

Die Auffahrt der KiTa ist grundsätzlich freizuhalten. Die Auffahrt ist für Feuerwehr und Rettungswagen, sowie für Lieferfahrzeuge freizuhalten.

Laufräder oder Kinderfahrräder der Kinder können im Fahrradständer gesichert werden, nicht im Haus!

Bitte entfernen Sie zur Sicherheit alle Kordeln und Zugbänder an der Garderobe ihrer Kinder.

Es sind auch keine Hosenträger, Ketten und Schlüsselbänder zulässig. (siehe Merkblatt der Unfallkasse Berlin).

Aus Sicherheitsgründen sind in der KiTa nur Hausschuhe mit fester Sohle oder geschlossene Sandalen für die Kinder erlaubt. (Keine rutschfesten Socken, Latschen o. ä. Unfallgefahr und nasse Füße)

Die Türen im Eingangsbereich unserer Kita sind stets geschlossen zu halten!

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Kinder nicht allein die Eingangstüren des Hauses oder des Gartens öffnen dürfen!

ACHTUNG! Es ist allen Eltern untersagt, ihre Kinder in der Abhol-/ Bringesituation über den Kitazaun zu heben!

Hunde werden nicht auf dem Kitagelände oder vor dem Eingangsbereich der Kita angebunden.

Es besteht Rauchverbot vor und in der Kita.

Über feststehende und aktuelle Schließzeiten unserer Einrichtung (Sommer/Weihnachtsschließzeit u. Brückentage) informieren wir Sie gern rechtzeitig.

Die Leitung behält sich Weisungen entsprechend des Hausrechtes grundsätzlich vor.

Kita „Am Carlsgarten“
Am Carlsgarten 16
10318 Berlin
Tel.: 030 47 59 44 44
Fax: 030 47 59 46 87
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Homepage: www.kita-am-carlsgarten.berlin
Leitung: Frau Rakow

Veranstaltungen
Aktuelles

10.05.2024

Brückentag (Kita bleibt geschlossen)

22.07. - 09.08.2024

Sommerschließzeit

Bitte beachten Sie, dass in doeser Zeit die KIta komplett geschlossen ist!

19.07.2024

Die KIta schließt um 15:00 Uhr

Kitastart: 12.08.22024

28.11. - 29.11.2024

Teamfortbildung (Kita bleibt geschlossen)

23.12.2024 - 01.01.2025

Weihnachtsschließzeit

letzter Kitatag: 20.12.2024

erster Kitatag:  02.01.2025

 

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